ALLGEMEINE VERTRAGSGRUNDLAGEN
für Grafikdesign- und Webentwicklungsleistungen
Arne Klett · Freier Grafikdesigner · Bauernwaldstr. 148 · 70195 Stuttgart-Botnang ·
0711 50090005 · info@arne-klett.de
1. ALLGEMEINES
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafikdesign-, Printdesign- und Webentwicklungsleistungen zwischen dem Designer und dem Auftraggeber ausschließlich.
1.2 Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn der Designer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Designers gültig.
1.4 Alle Vereinbarungen zwischen Designer und Auftraggeber sind schriftlich niederzulegen. E-Mail gilt als Schriftform im Sinne dieser Bedingungen.
2. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
2.1 Jeder Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten gerichtet ist.
2.2 Alle Entwürfe, Reinzeichnungen und digitalen Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dies gilt auch dann, wenn die Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht vorliegen sollten.
2.3 Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Bei Verstößen ist der Designer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.4 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Eine weitergehende oder ausschließliche Übertragung bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung und zusätzlicher Vergütung.
2.5 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
2.6 Der Designer hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen als Urheber genannt zu werden. Verletzungen berechtigen den Designer zum Schadensersatz (mind. 100 % der vereinbarten Vergütung).
2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.
3. EINSATZ VON KI-WERKZEUGEN
Der Designer kann zur Auftragserfüllung KI-gestützte Werkzeuge (z. B. für Texterstellung, Bildgenerierung oder Code-Unterstützung) einsetzen. Folgendes gilt:
3.1 Der Einsatz von KI-Werkzeugen wird dem Auftraggeber auf Anfrage offengelegt.
3.2 Der Designer prüft alle KI-generierten Inhalte vor der Übergabe auf Qualität und Eignung. Die Verantwortung für das abgelieferte Werk liegt beim Designer.
3.3 Der Auftraggeber erkennt an, dass KI-generierte Inhalte (z. B. Texte, Bilder) im Hinblick auf Urheberrechte Dritter derzeit rechtlich nicht abschließend geklärt sind. Der Designer schließt eine Haftung für unerkannte Rechtsverletzungen durch KI-Inhalte aus, sofern ihn kein grobes Verschulden trifft.
3.4 Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich den Verzicht auf KI-Werkzeuge, ist dies schriftlich zu vereinbaren. Dadurch entstehender Mehraufwand wird gesondert berechnet.
4. VERGÜTUNG
4.1 Die Vergütung für Entwürfe, Reinzeichnungen, Webentwicklung und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt auf Basis des vereinbarten Angebots. Alle Beträge sind Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Werden Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, ist der Designer berechtigt, nachträglich die Differenz zur üblichen Vergütung zu verlangen.
4.3 Alle erbrachten Tätigkeiten sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.4 Bei Aufträgen über 30 Tage Laufzeit oder mit hohen Vorleistungen gilt folgende Abschlagszahlung: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
5.1 Sonderleistungen wie Änderungen nach Freigabe, Drucküberwachung, Manuskriptstudium u. Ä. werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
5.2 Der Designer ist berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
5.3 Auslagen für Materialien, Modelle, Fotos, Reproduktionen, Lizenzen (außer Divi, siehe § 9) und Druckkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.4 Reisekosten und Spesen für abgesprochene Reisen werden erstattet.
6. WEBSITE-ERSTELLUNG UND WEBENTWICKLUNG
6.1 Dieser Abschnitt gilt ergänzend für alle Aufträge, die die Erstellung, Gestaltung oder Anpassung von Websites umfassen.
6.2 Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Zugangsdaten (Hosting, Domain, CMS) rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende Zugänge gehen nicht zu Lasten des Designers.
6.3 Der Designer entwickelt Websites nach bestem Wissen und aktuellem Stand der Technik. Eine Gewährleistung für die Kompatibilität mit zukünftigen Browser-Versionen, CMS-Updates oder Drittanbieter-Plugins ist ausgeschlossen.
6.4 Änderungswünsche nach Beginn der Produktion (insbesondere nach der Konzeptfreigabe) werden als kostenpflichtige Zusatzleistung abgerechnet.
6.5 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle ihm überlassenen Inhalte (Texte, Bilder, Videos) rechtlich einwandfrei sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Designer haftet nicht für vom Auftraggeber gelieferte Inhalte.
6.6 Eine DSGVO-konforme Grundkonfiguration (Datenschutzerklärung, Impressum, Cookie-Hinweis) kann auf Wunsch eingebunden werden; sie ersetzt jedoch nicht die Rechtsberatung durch einen Fachanwalt.
7. HOSTING, SERVER UND TECHNISCHER BETRIEB
7.1 Der Designer bietet auf Wunsch Hosting-Vermittlung und Serverkonfiguration über den Dienstleister Mittwald (mittwald.de) an. Der Auftraggeber schließt den Hosting-Vertrag mit Arne Klett - Unternehmen oder erteilt dem Designer eine entsprechende Beauftragung im eigenen Namen.
7.2 Backup-Leistungen können eingerichtet werden (Backup erfolgt bei uns aktuell über Hetzner Storage Share oder vergleichbare Dienste die DSGVO konform sind). Für den Verlust von Daten infolge technischer Störungen beim Hosting- oder Backup-Anbieter übernimmt der Designer keine Haftung.
7.3 Der Designer bietet keinen 24/7-Notfall-Support. Reaktionszeiten bei Support-Anfragen: werktags von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr innerhalb von 2 Arbeitstagen (ausgenommen sind auch angekündigte Urlaubstage). Dringende Wartungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten werden als Sonderleistung berechnet.
7.4 Störungen oder Ausfälle beim Hosting-Anbieter oder bei Drittdiensten (CDN, DNS, E-Mail-Provider) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Designers. Ein Haftungsausschluss gilt entsprechend Ziffer 11.
8. WARTUNGSVERTRÄGE UND LAUFENDE LEISTUNGEN
8.1 Wartungsverträge (z. B. regelmäßige Updates, Monitoring, Backups) werden gesondert vereinbart und schriftlich bestätigt.
8.2 Die Kündigungsfrist für laufende Wartungsverträge beträgt 30 Tage zum Monatsende. Die Kündigung hat schriftlich (E-Mail genügt) zu erfolgen.
8.3 Nach Vertragsende erbringt der Designer keine weiteren Leistungen. Der Auftraggeber ist für die Übernahme etwaiger laufender Dienste (Hosting, Domains, Backups. Lizenzen) selbst verantwortlich.
9. PLUGIN-LIZENZEN UND SOFTWARE-DRITTANBIETER
9.1 Für den Aufbau von Websites verwendet der Designer das WordPress-Theme und den Page-Builder Divi (Elegant Themes) auf Basis einer persönlichen Lifetime-Lizenz des Designers. Diese Lizenz verbleibt beim Designer und wird dem Auftraggeber für die Dauer des bestehenden Vertragsverhältnisses zur Nutzung bereitgestellt.
9.2 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses (z. B. durch Kündigung des Wartungsvertrags) endet die Nutzungsüberlassung der Divi-Lizenz. Der Auftraggeber kann eine eigene Divi-Lizenz erwerben, um den Funktionsumfang weiterzunutzen. Der Designer unterstützt den Übergang auf Wunsch gegen gesonderte Berechnung.
9.3 Alle anderen kostenpflichtigen Plugins (z. B. für SEO, Sicherheit, Formulare, Slider, Backups, Cookies) werden mit den tatsächlichen Lizenzkosten zuzüglich eines Bearbeitungsaufwands an den Auftraggeber weitergegeben. Die Lizenzkosten werden im Angebot ausgewiesen.
9.4 Mit Vertragsende enden auch alle für den Auftraggeber verwalteten Plugin-Lizenzen, sofern diese vom Designer auf eigene Rechnung erworben wurden. Der Auftraggeber wird über auslaufende Lizenzen rechtzeitig informiert und kann diese selbst übernehmen.
9.5 Der Designer übernimmt keine Haftung für Sicherheitslücken, Inkompatibilitäten oder Datenverluste, die durch veraltete Plugins entstehen, wenn der Auftraggeber notwendige Updates verweigert oder verzögert.
10. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG UND ABNAHME
10.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
10.2 Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der EZB p. a. an.
10.3 Die Abnahme von Website-Projekten gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige per E-Mail schriftlich begründete Mängel mitteilt. Diese Frist beginnt mit dem Versand der Fertigstellungs-E-Mail durch den Designer.
ℹ Hinweis: Schweigen des Auftraggebers nach Ablauf der 7-Tage-Frist gilt als Abnahme gemäß § 640 Abs. 2 BGB. Eine Abnahme kann nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
10.4 Werden bestellte Arbeiten in Teilen abgenommen, ist die anteilige Vergütung jeweils bei Teilabnahme fällig.
10.5 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
11. EIGENTUMSVORBEHALT UND DIGITALE DATEN
11.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, keine Eigentumsrechte übertragen.
11.2 Originaldateien (Quelldateien, z. B. .ai, .psd, .indd, .fig,) verbleiben beim Designer. Eine Herausgabe ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
11.3 Hat der Designer Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers verändert werden.
11.4 WordPress-Quelldateien (Theme-Anpassungen, eigene Entwicklungen) verbleiben im Eigentum des Designers bis zur vollständigen Bezahlung. Die reine Website auf dem Server steht dem Auftraggeber zur Nutzung zur Verfügung.
12. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER
12.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.
12.2 Produktionsüberwachung erfolgt nur auf besondere Vereinbarung. Der Designer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.3 Von allen vervielfältigten Print-Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer 3 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. Der Designer darf diese zur Eigenwerbung verwenden.
13. GEWÄHRLEISTUNG
13.1 Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
13.2 Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
13.3 Für Websites gilt: Technische Mängel (z. B. Darstellungsfehler, fehlerhafte Funktionen), die im Rahmen der Abnahmeprüfung nicht erkennbar waren, sind innerhalb von 30 Tagen nach Go-live zu melden.
14. HAFTUNG
14.1 Der Designer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit keine anderslautenden Regelungen bestehen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
14.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Designer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Mittelbare Schäden und entgangener Gewinn sind ausgeschlossen.
14.3 Für Schäden durch Sicherheitslücken, Hacks oder Datenverluste im Zusammenhang mit veralteten WordPress-Versionen, Plugins oder unsicheren Passwörtern, die in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fallen, haftet der Designer nicht.
14.4 Der Auftraggeber stellt den Designer von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch Inhalte entstehen, für die der Auftraggeber verantwortlich ist.
14.5 Mit der Freigabe von Entwürfen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für technische und rechtliche Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
14.6 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten haftet der Designer nicht.
15. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN
15.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
15.2 Änderungswünsche während oder nach der Produktion gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
15.3 Verzögerungen durch den Auftraggeber berechtigen den Designer zu angemessener Vergütungserhöhung.
15.4 Der Auftraggeber versichert, zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt zu sein, und stellt den Designer von Ansprüchen Dritter frei.
16. DATENSCHUTZ UND DSGVO
16.1 Der Designer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung, gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
16.2 Soweit der Designer im Rahmen der Auftragsausführung Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden hat (z. B. bei Zugriff auf das CMS, die Datenbank oder E-Mail-Konten), wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
16.3 Der Auftraggeber ist für die DSGVO-konforme Gestaltung seiner eigenen Website und die Einholung notwendiger Einwilligungen seiner Nutzer selbst verantwortlich. Der Designer kann technische Hilfsmittel (z. B. Cookie-Consent-Tools) einbinden, übernimmt jedoch keine rechtliche Beratung.
16.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Übergabe von Daten an den Designer berechtigt ist. Bei Verstößen haftet ausschließlich der Auftraggeber.
17. KÜNDIGUNG UND VERTRAGSENDE
17.1 Laufende Leistungsverträge (Wartung, Hosting-Betreuung, Retainer) können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
17.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
17.3 Mit Vertragsende enden sämtliche vom Designer bereitgestellten Lizenzen (Plugin-Lizenzen, Divi-Nutzungsüberlassung) sowie die laufende technische Betreuung.
17.4 Der Designer übergibt dem Auftraggeber auf Wunsch alle notwendigen Zugangsdaten und Dokumentationen für eine geordnete Übergabe. Dieser Aufwand wird gesondert berechnet.
18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
18.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Designers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
18.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Designers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Der Designer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
18.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen nicht.
Gültig seit 26. Februar 2026 · Design-Agentur ARNE · Arne Klett · Freier Grafikdesigner
